Professor Dr. Andreas Roth ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte, Johannes Gutenberg-Universität (seit 1994) Mainz. Promotion (1987) und Habilitation (1993) erfolgten jeweils an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Forschungsschwerpunkte sind zum einen die Strafrechts- und Familienrechtsgeschichte, im geltenden Recht vor allem das Eherecht und das Betreuungsrecht. In der Lehre ist Prof. Roth in den Schwerpunkten „Geschichte und Methodik des Rechts“ und „Familien-und Erbrecht“ tätig.
Familienrecht
Prof. Dr. Andreas Roth
Prof. Dr. Christina Eberl-Borges
Professorin Dr. iur. Christina Eberl-Borges hat seit Dezember 2011 einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, sowie Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne. Ihr wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt gegenwärtig auf dem Recht der Erbengemeinschaft und der Reform des Zivilrechts in der Volksrepublik China.