Juristische Praxis braucht empirisches Wissen
Die forensische Praxis ist weit mehr als die Anwendung juristischer Dogmatik. In vielen Fällen ist sie auf den Import empirischen Wissens angewiesen.
Den müssen entweder die Rechtsanwender selbst leisten – z.B. als Strafgericht etwa bei der Strafzumessung gemäß § 46 StGB oder der Stellung einer Sozialprognose in § 56 StGB – oder sich das entsprechende Fachwissen von psychologischen, psychiatrischen oder kriminologischen Sachverständigen vermitteln lassen – etwa durch Gutachten zum Umgangsrecht, zur Frage der (eingeschränkten) Schuldfähigkeit oder der kriminellen Gefährdung und wirksamer Interventionen.
Neben diesen offensichtlichen bzw. formalen Schnittmengen zwischen Dogmatik und Empirie spielt deren Verhältnis – oft unbewusst oder unbemerkt – aber auch im normalen forensischen Arbeitsalltag eine entscheidende Rolle, wenn es etwa um die Kommunikation der Beteiligten in der Dynamik einer straf-rechtlichen Hauptverhandlung oder die psychologischen Effekte bei der richterlichen Entscheidungsfindung geht – Kernfragen und -Kompetenz etwa der Sozial- und Rechtspsychologie.
Das Zentrum für interdisziplinäre Forensik
Für die Arbeit an diesen wissenschaftlichen und praktischen Schnittstellen wurde 2014 mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Justiz- und des Wissenschaftsministeriums das Zentrum für interdisziplinäre Forensik (ZiF) an der Johannes Gutenberg-Universität gegründet.
Das ZiF hat den Auftrag, die Beteiligten in der forensischen Praxis in den genannten Fragen und Themenfeldern interdisziplinär zu unterstützen, mögliche Fehlerquellen bewusst zu machen und vermeiden zu helfen.
Beteiligt sind (bisher)
die empirischen Disziplinen
- Rechtspsychologie
- Kriminologie
- Forensische Psychiatrie
- Rechtsmedizin
- Kulturanthropologie
und die juristisch-dogmatischen Fächer
- Strafrecht
- Familienrecht
jeweils vertreten durch praxiserfahrene Expert(inn)en auf diesen Gebieten, in der Regel Lehrstuhlinhaber und Institutsdirektoren und deren entsprechend ausgewiesene Mitarbeiter.
Kontakt
Kontakt zum Zentrum können Sie entweder über die zentrale Adresse info(at)zif.uni-mainz.de oder die einzelnen Mitglieder aufnehmen.
Wenn Sie Interesse an der Arbeit des ZiF haben und über seine Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden möchten, melden Sie sich für den Email-Verteiler unter info@zif.uni-mainz.de an.
Arbeitsbereiche und Angebote
interdisziplinäre Lehre
Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, z.B. Psychologie im Strafrecht bzw. im Familienrecht, Sachver-ständige im Strafverfahren, Betäubungsmittelstrafrecht aus interdisziplinärer Sicht, Prozess-Simulationen
interdisziplinäre Praxis
Wissenschaftliche Tagungen, Praktiker-Fortbildungen und Einzelfallberatungen in fächerübergreifenden Teams zu praxisrelevanten Themen (mit Anerkennungsmöglichkeit als Fortbildungspunkte bzw. -zeit z.B. für Fachanwälte und Ärzte), Erstattung von Sachverständigen-Gutachten
interdisziplinäre Forschung
Forschungsprojekte im Sinne der Verbesserung gerichtlicher Entscheidungen und Vermeidung von Fehlerquellen, fächerübergreifende Promotionen
Fortbildung und Beratung vor Ort
Das ZiF lädt alle Interessierten zu seinen Veranstaltungen ein und bietet auf Anfrage für die forensische Praxis
- forensische, ggf. interdisziplinäre psychiatrische, psychologische, kriminologische Gutachten
und vor Ort mit speziell zusammengestellten Teams
- individuell zugeschnittene Fortbildungen
- Einzelfall-Beratung