ZiF-Zertifikat

Stand: 02/2018

Studierende der Psychologie, der Rechtswissenschaften und Studierende anderer Disziplinen mit dem Beifach "Strafrechtspflege" können das ZiF-Zertifikat erwerben, das den Inhaber(inne)n vertiefte Kenntnisse an den Schnittstellen von Psychologie und Psychiatrie, Juristischer Dogmatik und Kriminologie bescheinigt.

Voraussetzung ist die vollständige Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen einschließlich des Kenntnisnachweises durch erfolgreiche Prüfungsleistungen:

 

Studierende der Psychologie  / Beifach                      Studierende der Rechtswissenschaften / Beifach

Vorlesung Juristische Grundlagen  der Sach-             Vorlesung Einführung in die Rechtspsychologie

verständigentätigkeit                                                   

jedes Sommersemester                                                  jedes Wintersemester

Leistungsnachweis: mündliche Prüfung                          Leistungsnachweis: mündliche Prüfung

                                                                                        Anmeldung an: verena.oberlader@uni-mainz.de

 

für beide Gruppen

Vorlesung Kriminologische Grundlagen – jedes Wintersemester

Die Klausur zur Vorlesung für das Zertifikat wird am 19.1.2024 ab 14.00 Uhr 
im Hörsaal RW 1 gechrieben (90 Minuten).

Vorlesung Angewandte Kriminologie – jedes Sommersemester

Leistungsnachweis: jeweils Klausur

 

Seminar Strafrecht interdisziplinär / Psychologie im Strafrecht – jedes Sommersemester

Seminar Psychologie und Recht der Familie – jedes Wintersemester (wird über den Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Roth angeboten)

Leistungsnachweis: jeweils Referat / Präsentation

 

Einführung in die Forensische Psychiatrie – jedes Wintersemester

Leistungsnachweis: jeweils Klausur

Anmeldungen bitte über Jogustine (Die Veranstaltung ist jetzt im Vorlesungsverzeichnis unter dem Reiter "Zentrum für interdisziplinäre Forensik" zu finden; ggf. als "Hörer" anmelden, wenn als "Studierende" nicht möglich ...). Bei Problemen bitte in der ZiF-Sprechzeit melden!

 

Darüber hinaus sehr empfohlen ist der Besuch folgender (optionaler) Veranstaltungen, zu denen keine Prüfungsleistungen oder sonstige Nachweise angeboten werden:

Die Anmeldung ist auch über den Reiter des ZiF in Jogustine möglich, ggf. als "Hörer".

 

Mehr Details zu den einzelnen juristischen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Dr. Brettel und Prof. Dr. Roth.

 

Das ZiF-Zertifikat, für das ausschließlich die Informationen auf dieser Seite maßgeblich sind, wird bei Vorlage aller Leistungsnachweise ausschließlich von Dr. Christoph Schallert ausgestellt, der auch Ansprechpartner bei auftretenden Fragen ist.

 

Häufig gestellte Fragen (wird fortlaufend ergänzt)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich das ZiF-Zertifikat erwerben möchte?

Sie sollten (in aller Regel) als Studierende an der JGU eingeschrieben sein und im Hauptstudium Rechtswissenschaften oder Psychologie bzw. als Bei- oder Nebenfach Kriminologie, Strafrechtspflege oder Familienrecht studieren. Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht zutreffen, sprechen Sie uns einfach an, wenn es irgendwie sinnvoll ist, ermöglichen wir auch in anderen Konstellationen den Erwerb des Zertifikats!

Wo finde ich die für das ZiF-Zertifikat verbindlich zu besuchenden bzw. empfohlenen Veranstaltungen?

In Jogustine sehen Sie inzwischen auf der ersten Ebene einen eigenen Reiter "ZiF", wo wir derzeit gerade alle für das Zertifikat gedachten Veranstaltungen einpflegen und sichtbar machen. Achten Sie darauf, dass Sie nach Veranstaltungen im Wintersemester auch in dem entsprechenden Verzeichnis des Wintersemesters suchen; ebenso für das Sommersemester! Sofern das (in der Regel aus technischen Gründen) nicht funktionieren sollte, haben wir weiter oben auf dieser Seite zusätzlich Links zu den einzelnen Veranstaltungen gesetzt. Sollte beides (noch) nicht einwandfrei funktionieren, schauen Sie bitte bei den Lehrstühlen / Instituten nach den Zeiten und Orten (sind für das kommende Semester ggf. noch nicht veröffentlicht). Da eine formelle Anmeldung über Jogustine für das ZiF-Zertifikat nicht notwendig ist (siehe nächste Frage und Antwort),verpassen Sie auch keine Frist.

Muss ich mich für die Veranstaltungen (über Jogustine) anmelden?

Sofern Sie die Veranstaltung allein für den Erwerb des ZiF-Zertifikats besuchen wollen, müssen Sie sich nicht (aber können natürlich) formell über Jogustine anmelden (siehe auch vorherige Frage), sondern besuchen einfach die Veranstaltung. In allen anderen Fällen (also wenn Sie die Veranstaltung auch im Rahmen Ihres Haupt-, Beifach- oder Nebenfachstudiums besuchen), gelten die Regelungen des jeweiligen Studienbüros, das Ihnen dazu Auskunft geben kann.

ACHTUNG: Da in Zeiten der Corona-Pandemie viele Veranstaltungen digital stattfinden (und Sie deshalb auch nicht einfach wie oben erwähnt in den Hörsaal kommen können), ist eine Anmeldung über Jogustine vorübergehend doch erforderlich, damit Sie Zugriff auf Zugangsdaten und Material haben. Sollte Sie sich nicht als Studierende anmelden können, tun Sie es bitte über das digitale Vorlesungsverzeichnis als "Hörer". Das funktioniert in (fast) allen Fällen spätestens. Sofern nicht, bleibt nur der Weg über die Dozenten, die Sie dann per Hand in das JGU-LMS eintragen werden, soweit die Teilnehmerzahl offen bzw. andernfalls noch Plätze frei sind.

Wie melde ich mich für die Prüfungsleistungen an?

Da die Prüfungsleistungen, sofern es allein um das ZiF-Zertifikat geht) von den jeweiligen Dozent(inn)en organisiert werden, sprechen Sie bitte vorzugsweise diese direkt (in der Veranstaltung) an. Sollte man Ihnen dort nicht weiterhelfen können, schreiben Sie bitte an info(at)zif.uni-mainz.de oder nutzen Sie die festen Sprechzeiten (siehe rechte Spalte)

Ist die Prüfungsleistung für das ZiF-Zertifikat immer eine gesonderte Prüfung?

Wenn Sie eine für das ZiF-Zertifikat vorgesehene Veranstaltung auch im Rahmen Ihres Haupt- Neben- oder Beifachstudiums besuchen und dort sowieso eine Prüfungsleistung erbringen müssen (wie etwa die Juristen mit dem Schwerpunkt "Strafrechtspflege" in der Übung zum Pflichtbereich), werden diese auch als solche für das ZiF-Zertifikat anerkannt, Sie müssen also dann nicht zwei getrennte Prüfungen machen.

Müssen die für das Zertifikat notwendigen Veranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge oder in einem festgelegten Zeitraum besucht werden?

Nein, die Reihenfolge und der Zeitraum sind völlig Ihnen überlassen. Sie sammeln einfach die Becheinigungen und erhalten nach vollständiger Vorlage das Zertifikat, auf dem auch die optionalen Veranstaltungen vermerkt sind, die Sie (ohne Prüfungsleistung) besucht haben.

 

(früheres) Zertifikat „Psychologie und Recht“

Zu unterscheiden vom ZiF-Zertifikat ist das Zertifikat „Psychologie und Recht“ das früher vom Psychologischen Institut vergeben wurde, aber mit Einführung des neuen Masterstudienganges nicht mehr angeboten wird.