Prof. Dr. Andreas Roth

ARothProfessor Dr. Andreas Roth ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte, Johannes Gutenberg-Universität (seit 1994) Mainz. Promotion (1987) und Habilitation (1993) erfolgten jeweils an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Forschungsschwerpunkte sind zum einen die Strafrechts- und Familienrechtsgeschichte, im geltenden Recht vor allem das Eherecht und das Betreuungsrecht. In der Lehre ist Prof. Roth in den Schwerpunkten „Geschichte und Methodik des Rechts“ und „Familien-und Erbrecht“ tätig.

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